Als Anwalt betreue ich meine Mandanten seit 1982 auf breiter Basis – dabei haben sich in meiner Tätigkeit folgende Schwerpunkte herausgebildet: Strafrecht und Jugendstrafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Im Vordergrund meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt sehe ich die persönliche Betreuung meiner Mandanten und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungswegen. Oft ist es notwendig, dem Rechtssuchenden schnell eine erste Hilfestellung zu geben, so dass in eiligen Fällen Besprechungen und Ortstermine innerhalb von wenigen Stunden durchgeführt werden.