Die Organisation der Oberfinanzdirektion (OFD) beruht auf Art. 108 des Grundgesetzes und auf dem Gesetz über die Finanzverwaltung (§§ 1, 2 u. 7 ff.). Danach ist die OFD Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung. Bis zum 31.12.2007 war die OFD Mittelbehörde des Bundes und des Landes. Mit der Strukturreform der Bundesfinanzverwaltung zum 1. Januar 2008 sind die bis dahin von der OFD wahrgenommen Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung sowie der Bundeskasse Halle an die Bundesfinanzdirektionen Mitte und Nord abgegeben worden. Im Zuge der Weiterentwicklung der Oberfinandirektion Hannover und des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung zu einem zentralen Dienstleister Finanzen entstand zum 1. Januar 2010 die Oberfinandirektion Niedersachsen.